Je nach Art des Objektes und den verfügbaren Daten wähle ich dann das/die für die Verkehrswertermittlung geeigneten Wertermittlungsverfahren aus. Nach Prüfung der Objektunterlagen und Besichtigung des Objektes, natürlich unter Berücksichtigung
des Gebäudezustands, erstelle ich für Sie ein Gutachten, aus dem Sie den Marktwert der Immobilie ersehen können.
Peter Lutter
Immobilien Gutachter
Wohnrecht §1093
(1) 1Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. 2Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden
Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.
Nießbrauch §1030
Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).
(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden.
Ihr Immobilien Gutachter für alle Fälle.
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